CMC Aussteller

AUSSTELLER AUF DEN CMC CONVENTIONS:

Der Verkauf von Fanart auf Conventions unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen. Bitte beachtet folgendes:

Erlaubnis des Rechteinhabers: Der Verkauf von Fanart ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechteinhabers (z. B. Verlage, Studios, Künstler) zulässig. Ohne Lizenz kann der Verkauf eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Fair Use & Grauzonen: In Deutschland gibt es kein „Fair Use“-Prinzip wie in den USA. Auch kleine Mengen oder handgezeichnete Werke sind ohne Lizenz nicht automatisch erlaubt.

Personalisierte Auftragsarbeiten: Individuelle Auftragszeichnungen (z. B. Live-Sketches) mit Fanart-Elementen sind oft tolerierter, jedoch nicht rechtlich abgesichert.

Parodien & Eigeninterpretationen: Parodien und transformative Werke können unter Umständen erlaubt sein, müssen sich aber klar vom Original abheben.

Keine offizielle Merchandising-Konkurrenz: Fanart darf nicht den Eindruck erwecken, offizielles Merchandise zu sein oder damit zu konkurrieren. Logos, Marken oder Originaldesigns dürfen nicht direkt kopiert werden.

Haftung: Jeder Verkäufer trägt selbst die Verantwortung für seine angebotenen Werke. Im Falle einer Abmahnung oder rechtlichen Auseinandersetzung haftet der Künstler persönlich.

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und und und  …alle Produkte müssen den Gesetzen der Bundesrepublik unterliegen.

Wir weisen ausdrücklich daraufhin,  dass nur Produkte für unter 18 jährige zugelassen sind   .  Falls ein Aussteller dies übersieht, obliegt ihm die Haftung.

Ferner  sind die Verkauf von politischen Artikel , die gegen das StGB verstoßen,   bei unseren CONS untersagt.  Für ein besseres Verständnis und gutes Miteinander unter Sammlern & Cosplayer*innen 🙂    Euer Team von  BD EVENTS

( list to be continued)